24. Oktober 2019

Wie sicher sind meine Einlagen?

Gesetzliche Einlagensicherung

Bei klassischen Konten gibt es nur ein Risiko: Die gewählte Bank muss aufgrund einer wirtschaftlichen Schieflage Insolvenz anmelden. In diesem Fall tritt die gesetzliche Einlagensicherung in Aktion, deren Mitgliedschaft für alle Institute verpflichtend ist. Bis zu 100.000 Euro pro Person und Geldhaus sind zu 100 Prozent durch diesen Sicherungsmechanismus geschützt. Bei Ehepaaren sind dementsprechend 200.000 Euro durch die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung geschützt. Der gesetzliche Einlagenschutz zielt erstrangig auf Privatpersonen ab, er sichert außerdem:

  • Kleinere Unternehmen und Stiftungen.
  • Eingetragene Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Die gesetzliche Einlagensicherung finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, welche die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zentral verwaltet. Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet, sie garantieren jedoch den gleichen Schutz durch interne Systeme.

Freiwillige Einlagensicherung

Ergänzend zu den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen stehen den meisten Banken der BRD die Einlagensicherungsfonds ihrer Verbände zur Verfügung. Diese werden aktiv, wenn Kunden einer insolventen Bank mehr als die gesicherten 100.000 Euro verlieren würden. Die maximalen Höhen liegen deutlich oberhalb der gesetzlich abgesicherten Summen und sind je nach Einlagensicherungsfonds unterschiedlich. Bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen ist keine zusätzliche Einlagensicherung auf freiwilliger Basis nötig, weil deren Systeme ohnehin unbegrenzten Schutz bieten.

Für einzelne Probleme völlig ausreichend

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherungen reichen für begrenzte Krisen oder die Schwierigkeiten einzelner Institute aus. Bei einer gleichzeitigen Schieflage mehrerer Banken dürften die Systeme jedoch schnell an ihre Grenzen stoßen. So verwaltete die DKB im Juni 2016 etwa 47 Milliarden Euro an Kundeneinlagen, im gesetzlichen Sicherungsfonds befanden sich aber nur 1,13 Milliarden Euro. Wichtig ist zudem, dass die Einlagensicherungssysteme nur bereits gutgeschriebene Zinsen erstatten und nicht für laufende Zinsansprüche aufkommen. Zudem ist jede Einlagensicherung gegen Vermögensschwund durch Zinsen unterhalb der Inflation oder Negativzinsen machtlos.

Bildmaterial: CPN/Fotolia