Der Haftungsfall

Sollte ein Kunde mit dem Rechtsanwalt drohen oder ein Haftungsdach-Partner bereits ein Beschwerde- bzw. Rechtsanwaltsschreiben erhalten haben, ist dies ein Fall für unsere Rechtsabteilung. Wir kümmern uns um die Streitfälle unserer Berater. Ihnen wird damit der komplette Rechtsprozess abgenommen. In der Regel greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Gegen Betrugsfälle haben wir uns durch eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert. In solchen Fällen haftet der Verursacher selbstverständlich auch persönlich.


Beraterhaftung / Regress am Vermittler

Der Vermittler haftet in der Regel nur bei vorsätzlichen Verstößen. Sollte er z.B. eine Wertpapierkennnummer (WKN) verwechselt oder bei der Orderaufgabe eine Null zu viel erfasst haben, springt unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSHV) ein. Der Berater trägt ggf. eine geringe Selbstbeteiligung. Wir schließen für jeden NFS-Partner eine VSH und Vertrauensschadenversicherung ab. Damit wir unser Haftungsdach, Partner und Kunden schützen, prüfen wir nachhaltig jeden potentiellen Partner.

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