Honorarberater §34h

Alles hat seine Ordnung: Seit dem 1. August 2014 ist die Bezeichnung „Honorar-Anlageberatung“ gesetzlich geschützt, mit dem neuen Honoraranlageberatungsgesetz wurde auch ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater geschaffen. Und das bedeutet:

  • Berater dürfen im Zusammenhang mit ihrer Beratung keine monetären Zuwendungen von Dritten annehmen, die nicht Kunde ihrer Dienstleistung sind. 
  • Monetäre Zuwendungen dürfen angenommen werden, wenn das empfohlene oder ein vergleichbares Finanzinstrument sonst nicht erhältlich wären. Die Zuwendung muss an den Kunden ausgekehrt werden. 
  • Wie der Fondsvermittler darf der Honorarberater mit Erlaubnis nach §34h nur Investmentfondsanteile und Beteiligungen an geschlossenen Fonds vertreiben und muss eine Betriebsprüfung vornehmen.


Mehr Produkte in der Beratung?

Wer auch andere Investmentklassen wie Anleihen oder Aktien beraten möchte, braucht eine Zulassung als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz (Registrierung nach §36c WpHG).

Aber weniger Aufwand!
Um Aufwand und Kosten zu sparen und auch die Lizenz nicht selbst tragen zu müssen, schließen sich viele Honorarberater einem Haftungsdach an. Dieses bietet unter anderem:

  • organisatorischen Hintergrund für Abrechnung und Inkasso
  • Marktzugang zu speziellen Produkten
  • Versicherungen für die Beratungstätigkeit


Weitere Informationen zum Haftungsdach finden Sie im Menüpunkt „Haftungsdach“.

Vertrauen aufbauen, Transparenz schaffen, Image festigen
Das Berufsbild des Honoraranlageberaters ist noch recht neu und kommt eher schleppend bei den Kunden an, viele tun sich noch schwer, genau wie beim Anwalt oder Steuerberater ein festes Honorar für die Vermögens- und Anlageberatung zu zahlen. Die Ziele sind:

  • Bewusstsein schaffen, dass für laufende Betreuung auch ein laufender Beitrag zu zahlen ist
  • Honorarberater müssen ihre Geschäftsmodelle optimal skalieren, damit z.B. bei anlassbezogenen Rechnungen kein Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Verdienst entsteht
  • laufende Honorargebühren können konstante Erträge und somit einen gleichmäßigen und planbaren Gewinn generieren


Machen Sie es sich einfach:
Wählen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Mit dem Anschluss an einen Maklerpool für die Fondsberatung oder dem Beitritt zu einem Haftungsdach werden Sie als Honorarberater erfolgreich. Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt „Private Banking Berater im Haftungsdach“.

PRO: Laufende Fees erwirtschaften einen beständigen Ertrag und schaffen Planungssicherheit

CONTRA: Modell wird noch nicht von den Kunden angenommen

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3. Die Kündigung


Fehlerfrei und profitabel aussteigen - Kündigen Sie richtig. Ihr Weg aus der Bank zum freien Berater. Sichern Sie sich Ihre maximale Abfindung und nehmen Sie den nächsten Schritt in Ihrer Karriere.Nächster Schritt