Fördermöglichkeiten für die Unternehmensgründung

Eine gesunde Wirtschaft baut auf den Rücken der Unternehmer auf. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die Unternehmensgründung. Von staatlichen Programmen über lokale Initiativen bis hin zu direkten Investitionen steht Ihnen eine große Auswahl zur Verfügung. Sie erhalten nicht nur monetäre Hilfe, sondern können auch auf Know-How und Kontakte zugreifen. Auch wenn Sie Ihren Business- und Finanzierungsplan bereits ausgearbeitet haben, kann Ihnen eine professionelle Gründerunterstützung weitere Impulse geben.

Für Existenzgründer gibt es verschiedene Fördermittel, die vom Staat oder von Förderbanken vergeben werden. Für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit ist ein hohes Eigenkapital nicht immer erforderlich, aber insbesondere in der Anlaufphase des Unternehmens erfolgen Mittelzuflüsse meistens noch unregelmäßig und ein gewisses Kapital sollte als Sicherheit vorhanden sein. Einen wesentlichen Kostenfaktor stellt Ihr eigenes monatliches Einkommen dar, das Sie sich selbst auszahlen. Durch private Rücklagen, Fremdinvestitionen und gezielter finanzieller Förderung können Sie den Zeitraum bis zum Überschreiten der Gewinnschwelle überbrücken.

Einsparungen können sich bereits durch die Wahl der Unternehmensform ergeben. Die Gründung einer Firma, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss, ist kostengünstiger als die Gründung einer Firma, die ins Handelsregister eingetragen werden muss. Auch bei den laufenden Kosten macht sich dieser Unterschied bemerkbar. 

Wenn Sie gemeinsam mit mehreren Personen ein Unternehmen gründen oder andere Personen an Ihrem Unternehmen als Gesellschafter beteiligen wollen, so kann das erforderliche Eigenkapital – verteilt auf mehrere Schultern – relativ einfach aufgebracht werden. Soweit Sacheinlagen als Stammeinlage zulässig sind, können im Prinzip alle vermögenswerten Positionen statt einer Geldeinlage eingebracht werden. Hierzu zählen z. B. das Eigentum an Sachen, Forderungen, die dauerhafte Gebrauchsüberlassung an Gegenständen, ein Unternehmern als Ganzes (z.B. ein Einzelunternehmen) und unter Umständen auch ein Kundenstamm. Tatsächlich können so die Barmittel, die für die Unternehmensgründung erforderlich sind, erheblich reduziert werden.

Ein gängiges Mittel der Mittelstandsfinanzierung ist die Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter. Hierdurch verschaffen Sie sich Eigenkapital, müssen dem stillen Gesellschafter aber keine Mitspracherechte einräumen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Existenzgründer. Einige wesentliche führen wir im Folgenden auf.

Agentur für Arbeit

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit kann von der Bundesagentur für Arbeit mit dem sog. Gründungszuschuss gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht, seine Gewährung stellt eine Ermessensentscheidung der Behörde dar. Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein:

  • bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III (kurze Anwartschaft von sechs Monaten) beruht,
  • der Arbeitnehmer muss der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung durch Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, Kreditinstitut, Fachverband) nachweisen und
  • seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.

 

Da mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet werden soll, müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos sein, um die Förderung erhalten zu können. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht, wird ebenfalls kein Gründungszuschuss gezahlt.

Wenn der Gründungszuschuss gewährt wird, wird er in zwei Phasen gezahlt. In den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit bekommen Sie monatlich Ihr individuelles Arbeitslosengeld I zur Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus erhalten Sie weitere 300 Euro monatlich als Gründerzuschuss für die Sozialabgaben. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Agentur für Arbeit, bei der Sie mit Ihrem Businessplan Ihre Förderung relativ unkompliziert beantragen können.

Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II für die Dauer von höchstens 24 Monaten gezahlt werden. Die Höhe orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft der Gründerin oder des Gründers.

KFW

Die KfW ist die weltweit größte nationale Förderbank. Sie fördert Existenzgründungen mit verschiedenen Programmen, von denen wir einige im Folgenden kurz darstellen.

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld

Das Programm richtet sich hauptsächlich an natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen wollen. Auch bestimmte kleine gewerbliche Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sind antragsberechtigt. Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 100.000 Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre, davon bis zu ein bzw. zwei tilgungsfreie Jahre Anlaufzeit. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.

  • ERP-Kapital für Gründung

Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten Sie bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Im Wesentlichen werden Investitionen gefördert, d.h. die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computern etc. Nicht geleistet werden Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes. Der Kredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, wobei der Zinssatz für die ersten zehn Jahre fest vereinbart wird. Danach wird Ihr Zinssatz auf Basis aktueller Konditionen neu vereinbart. Die ersten sieben Jahre der Kreditlaufzeit sind tilgungsfrei und Sie zahlen nur Zinsen plus ein Garantieentgelt.

  • ERP-Gründerkredit – Universell

Ein sehr flexibles Förderinstrument ist der ERP-Gründerkredit – Universell. Sie erhalten bis zu 25 Mio. Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten oder zu übernehmen und innerhalb der ersten fünf Jahre zu festigen. Im Wesentlichen werden Investitionen wie z. B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge sowie Betriebsmittel, z.B. liquide Mittel, Material- und Warenlager, Personalkosten, Miete, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen und Beratungskosten gefördert. Ihr Zinssatz wird individuell ermittelt.

Einige der KfW-Fördermittel können miteinander kombiniert werden. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben werden von der KfW nicht vorgenommen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW unter www.kfw.de.

Ehemaliger Arbeitgeber

Zugegeben, es kommt nicht oft vor, dass sich ein Angestellter von seinem Arbeitgeber trennt und im Anschluss daran von ihm für die Existenzgründung eine Unterstützung erhält, aber die Möglichkeit besteht und sollte nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Insbesondere im Rahmen von Restrukturierungen und der Aufgabe von bestimmten Geschäftszweigen können Sie möglicherweise Unterstützung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Gehen Sie diesen Schritt, wenn Sie sich im Einvernehmen trennen und Ihr neues Geschäftsmodell nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrem ehemaligen Arbeitgeber steht. Die meisten Unternehmen verfügen über viele Ressourcen, die sie Mitarbeitern zeitweise zur Verfügung stellen können.

Ein Beispiel möchten wir hier aufzeigen:

Ihr Arbeitgeber setzt seinen künftigen Fokus auf Kunden, die über ein Vermögen von mindestens 2 Mio. Euro verfügen. Kunden, die diesem Profil nicht entsprechen, möchte er „loswerden“, da sie nicht mehr in den vorgegebenen Rahmen von Kosten/Nutzen und Aufwand/Profit passen. Angenommen, Sie übernehmen diese Kunden, dann kann die Trennung als einvernehmlicher Spin-Off kommuniziert werden, mit einem Benefit für beide Seiten – und nicht zuletzt auch für die Kunden! Unserer Erfahrung nach findet eine solche Fokussierung insbesondere im Bereich der Family-Offices statt, wodurch sich diverse Möglichkeiten und Chancen eröffnen. 

NFS Netfonds

Die NFS unterhält kein laufendes Förderprogramm und bietet auch keine kontinuierliche, monetäre Unterstützung für Existenzgründer – wir können aber individuell in bestimmten Konstellationen fördernd tätig werden. Aber grundsätzlich unterstützen wir Sie gerne mit Know-how beim Gründungsprozess. Treten Sie mit uns in Kontakt und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns! Wir sind offen für neue und zukunftsweisende Ideen und fördern das Unternehmertum auf vielen Ebenen. Vom Technologietransfer bis hin zur Suche nach Partnern und Mitarbeitern unterstützt die NFS Netfonds Ihr Vorhaben.

Egal wie die Gründe dafür aussehen - wenn Sie auch künftig Berührungspunkte mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber sehen, können Sie verschiedene Möglichkeiten der Förderung bzw. Kooperation ansprechen. Eine einvernehmliche Übernahme von Bestandskunden ist zwar selten, aber im Zuge von Stellenabbau und Umstrukturierung ein weiterer Verhandlungspunkt.

Landesförderinstitute bzw. Förderbanken

Neben der KfW als nationale Förderbank gibt es in Deutschland zur Förderung der Investitionstätigkeit in jedem Bundesland ein speziell für diese Aufgabe gegründetes Kreditinstitut. Die Förderung von Investitionen erfolgt in der Regel durch die Vergabe von meist zinsgünstigen Darlehen an Gründer.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet zwar keine eigene finanzielle Förderung an, stellt mit dem Existenzgründungsportal aber eine gute Starthilfe zur Verfügung. Auf der Homepage www.existenzgruender.de finden Sie vielfältige Informationen und insbesondere einen Überblick über wichtige Förderprogramme.

 

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