Prozess Unternehmensgründung

Der Prozess der Unternehmensgründung hängt stark von der gewählten Unternehmensform, der geplanten Ausrichtung Ihres Unternehmens und Ihren persönlichen Umständen ab. Die folgende Aufzählung stellt einen vereinfachten Überblick über den Prozess der Unternehmensgründung dar. Nicht berücksichtigt werden hier diverse Zwischenschritte wie anwaltliche und steuerliche Beratung, Vertragserstellungen etc. sowie Vorgespräche mit NFS Netfonds.

Generell gilt:

  1. Geschäftsmodell bestimmen und Businessplan fertigen
  2. Rechtsform wählen
  3. Dokumente für die Gewerbeanmeldung erstellen
  4. Ggf. notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  5. Ggf. Eintragung ins Handelsregister
  6. Ggf. Beantragung der USt.-ID
  7. Anbindung an NFS Netfonds
  8. Kunden informieren und übertragen und Finanzberatung starten


Wir haben für Sie für diverse Zwecke Vorlagen, Muster und Guides erstellt, damit Sie schnell und unkompliziert die bürokratischen Vorgaben erledigen können. Sie erhalten von uns zum Beispiel Musterformulierungen für die Gewerbeanmeldung und den Geschäftszweck. Selbstverständlich akzeptieren wir für die Zusammenarbeit auch andere Formulierungen, sofern diese sinngemäß den Musterformulierungen entsprechen bzw. inhaltlich korrekt und stimmig sind. Sprechen Sie bitte unser Anbindungsteam vor dem Notartermin an.

Einige beispielhafte Formulierungen für den Geschäftszweck haben wir hier aufgeführt:

  • Provisionsgestützte Tätigkeit unter dem Haftungsdach (Beratung zu und Vermittlung von Finanzinstrumenten inkl. von NFS vorgegebener Beteiligungen bzw. Vermögensverwaltungen):

„Die Gesellschaft betreibt die Anlagevermittlung und die Anlageberatung als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 70 Abs. 1 oder § 71 Abs. 4 WpIG im Inland tätig ist, und ist in das bei der BaFin geführte Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen.“

Weitere Geschäftsbereiche können z.B. wie nachfolgend genutzt werden:

  • Beratung und Vermittlung von Versicherungen (als Makler):„Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO“

Der Geschäftszweck, den Sie bei der Gewerbeanmeldung angeben, stimmt im Wesentlichen mit dem Geschäftszweck überein, der auch in der Gesellschaftssatzung – sofern eine solche vorhanden ist – vereinbart wird. 

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