Private Banker im Haftungsdach

Frei und selbstbestimmt auf der einen Seite, Unterstützung und Lizenzen auf der anderen Seite: Unter einem Haftungsdach glänzen beide Seiten der Medaille. Das Haftungsdach bietet somit ausgezeichenete Voraussetzungen für erfolgreiche und zugleich bedarfsgerechte Finanzberatung!  

Der clevere Banker macht sich selbstständig und nutzt dabei seine bestehenden Kunden und Kontakte. Das Haftungsdach bietet ihm dabei mehrere Vorteile:

  • Keine eigene Lizenz: Anlageberatung ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung, für die Lizenz muss ein zeit- und kostenintensiver Prozess durchlaufen werden. Der Begriff Haftungsdach beschreibt die in § 3 Abs. 2 Satz 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) geregelte bankaufsichtsrechtliche Ausnahme (ehemals geregelt im KWG §32), in der ein Finanz- und Vermögensberater oder eine Firma unter der vorhandenen Lizenz des Rechtsträgers (Haftungsdach) arbeitet. Der selbständige Anlageberater braucht daher keine eigene Lizenz oder Zulassung, sondern muss nur den Vorgaben des Haftungsdachs entsprechen.
  • Tied Agent: Der Anlageberater fungiert als gebundener Vermittler (Tied Agent), der im Namen und auf Rechnung des Haftungsdachs tätig ist, arbeitet aber als selbständiger und Unternehmer. Der Finanzberater hat somit die Möglichkeit sein konkretes Geschäftsmodell eigenständig und individuell zu definieren und ist Chef seiner eigenen Firma.
  • Umfassender Service: Das Haftungsdach übernimmt die regulatorische Aufsicht und erledigt alle Themen rund um Compliance und Revision sowie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Aus dem Haus des Haftungsdachs stehen den Beratern Abwicklungs- und Produktspezialisten zur Verfügung.
  • Freiheit und Offenheit in der Beratung: Keine Zielvorgaben, keine größeren Einschränkungen und ein großes Spektrum an Finanzinstrumenten. Unter dem Haftungsdach können Sie maßgeschneiderte und kundenindividuelle Investmentlösungen anbieten.  
  • Attraktive Verdienstmöglichkeiten: Mit Ihren Kunden müssen Sie keine Stabsstellen mehr finanzieren. Nutzen Sie unseren Einkommens-Check um Ihren zukünftigen Verdienst zu berechnen.

 
Selbständig als Banker

Haftungsdach Private Banker

Private Banker im Haftungsdach

Wie eine Bank und doch keine Bank: Der Private Banker unter dem Haftungsdach agiert als vertraglich gebundener Vermittler und untersteht der Lizenz nach § 15 WpIG Wertpapierinstitutsgesetz (ehemals geregelt im § 32 KWG) des Haftungsdachs. Der Aufbau ist dem einer Bank ähnlich, unterscheidet sich aber in der Eigenständigkeit des Beraters. Erfahren Sie mehr zu dem Thema Haftungsdach.

Vorteile für den Berater:

  • keine Unternehmensvorgaben
  • freie Gestaltung der Betreuungskultur
  • freie Wahl der Finanzprodukte
  • Vergütung wird eigenständig mit den Kunden vereinbart
  • kalkulierbarer Grundertrag durch Servicegebühren
  • weitere Leistungen außerhalb des Haftungsdaches dürfen unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden
  • Berater profitiert von seinen Erträgen, er muss nur Beitrag für die Haftung entrichten
  • Hohes Verdienstpotential, besonders bei steigenden Kundenvolumina


Aber:

  • Berater trägt das unternehmerische Risiko - dies kann minimiert werden durch z.B laufende Servicegebühren und/oder Bestandsprovisionen von Fonds
  • Kundenbestand muss von Anfang an vorhanden sein
  • Kunden(ziel)volumen von 2 Mio. Euro ist Minimum, ab 5 bis 10 Mio. Euro kann ein angemessener Verdienst erzielt werden
  • Berater ist für seine Altersvorsorge selbst verantwortlich

PRO: Eigenständigkeit, höheres Verdienstpotenzial, bildet Unternehmenswert, freie Auswahl von Depotstellen und Partnern

CONTRA: selbstständiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten (machen Sie den Unternehmer-Check)

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3. Die Kündigung


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