Die Bankkündigung durch den Arbeitnehmer

Der Rechtsbegriff der Kündigung steht für die Beendigung eines geschlossenen Vertrages durch einseitige Willenserklärung. Dies bedeutet, es bedarf für die Wirksamkeit einer von Ihnen erklärten Kündigung weder einer Einwilligung noch einer Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber lediglich zugegangen sein, wobei die Form- und Fristerfordernisse einzuhalten sind.

Wird die Kündigung frist- und formgerecht erklärt – also entsprechend der gesetzlichen Vorschriften – so wird mit ihrem Zugang der geschlossene Arbeitsvertrag mit der Bank unwiderruflich beendet. Sie können eine einmal zugegangene Kündigung daher nicht einseitig zurücknehmen. Sollten Sie es sich doch anders überlegen, so bedarf es zur Rücknahme der Kündigung der Zustimmung Ihres Arbeitgebers bzw. Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schließen.

Kündigungs-Knigge

Wie bei jedem gesellschaftlichen Vorgang gibt es auch bei der Kündigung in der Bank allgemeine Benimmregeln. In diesem Zusammenhang wird manchmal auch der Begriff „Kündigungsetikette“ verwendet. Eine Kündigung ist eine Art der Trennung, vielleicht nicht zu vergleichen mit der Trennung von einem Lebenspartner, Sie verlassen aber Ihren Chef, Ihren Vorgesetzten und Ihre Kollegen.

Versetzen Sie sich mental in die Lage von Ihrem Arbeitgeber, der ein wertvolles Gut für sein Finanzinstitut verliert. Sie stellen für Ihr Unternehmen und Ihren Vorgesetzten ein wertvolles Asset dar. Sie kennen das Unternehmen und die Kunden, leisten gute Arbeit und haben in der Vergangenheit zum Erfolg des Finanzunternehmens beigetragen. Hierauf muss Ihr Arbeitgeber künftig verzichten. Darüber hinaus spielt die persönliche Ebene eine Rolle, auf der sich Ihr Arbeitgeber/Chef als Mensch und die Gruppe angegriffen und verletzt fühlen, auch wenn das nur selten ausdrücklich zur Sprache gebracht wird.

Wenn Sie von Ihrer Absicht zu kündigen im Kollegenkreis berichten, dann laufen Sie Gefahr, dass Ihr Chef hiervon erfährt, bevor Sie die Kündigung tatsächlich aussprechen. Ihr Chef fühlt sich hierdurch wahrscheinlich hintergangen und das Arbeitsklima wird sich bis zu Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen verschlechtern. Bedenken Sie, dass Ihr Chef bis zuletzt für Sie verantwortlich ist und auch Ihr Arbeitszeugnis erstellt! Niemand möchte gekränkt werden, hierauf sollten Sie bei Gesprächen über die Kündigung achten. Versuchen Sie, trotz Ihres Weggangs, die guten Seiten des Unternehmens zu betonen und einen plausiblen Grund für die Kündigung zu nennen.

Auch wenn es in der Vergangenheit Schwierigkeiten gegeben hat, sollten Sie keine verbrannte Erde hinterlassen. Geben Sie notfalls an, dass Sie aus persönlichen Gründen kündigen, über die Sie nicht sprechen möchten.

Wichtiger Hinweis:
Erstellen Sie in jedem Fall vor dem Ausspruch der Kündigung einen detaillierten Plan und gehen Sie Ihre persönliche „Exit-Strategie“ mit einer außerhalb des Unternehmens stehenden Vertrauensperson durch. Sichern Sie Ihre Rechte, ohne die Interessen Ihres Arbeitgebers aus den Augen zu verlieren. Bedenken Sie: Ein schlechtes Ende kann Ihren Neustart und Ihr weiteres berufliches Fortkommen erheblich belasten!

Als Betreuer vermögender Privatkunden in einer Bank sind Sie der zentrale Punkt in der Kundenbeziehung, die in der Regel von Banken schnellstmöglich gekappt wird. Bedenken Sie, dass Sie nach Ihrer Kündigung ggf. nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.  Da Sie in einem sensiblen Arbeitsumfeld tätig sind, kann Ihnen der Zugang zu allen Systemen und Räumen kurzfristig verwehrt werden. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie rechtzeitig damit anfangen „aufzuräumen“. Hinterlassen Sie Ihren Arbeitsplatz – hierzu gehören auch E-Mail-Postfächer – sauber. Weder sollten „Altlasten“ zu einem Problem für Sie bei Verhandlungen über Ihr Ausscheiden aus der Bank werden können, noch sollte die Übernahme durch einen etwaigen Nachfolger unnötige Schwierigkeiten bereiten, z. B. weil dieser ein völliges Chaos vorfindet. Wenn Ihr Unternehmen das private Surfen im Internet erlaubt, so sollten Sie private Daten und Browser-Verläufe rechtzeitig und vollständig löschen. Geschäftliche Daten und geschäftlichen Schriftverkehr dürfen Sie keinesfalls löschen, denn diese stehen im Eigentum der Bank.

Wenn eine Personalakte geführt wird, haben Sie jederzeit das Recht, Einsicht in diese Akte zu verlangen. Machen Sie hiervon Gebrauch, wenn Anlass dazu besteht. Nach Ausspruch der Kündigung wird möglicherweise versucht werden, Ihnen die Einsichtnahme zu verwehren. Besonders Ihre persönlichen Sachkundenachweise, Zertifikate und Bestätigungen über interne wie auch externe Seminare sollten Sie frühzeitig sichern. Für den neuen Job in einer Bank, einem Unternehmen in der Finanzbranche oder auch als selbständiger Finanzberater können Ihnen die Bestätigungen über Lehrgänge und Seminare Wiederholungen ersparen.

Wichtiger Hinweis:
Täglich kündigen Tausende von Arbeitnehmern ihren Job. Wenn die Sach- und Rechtslage einfach ist, dann ist die Kündigung keine große Sache und einfach gemacht. Umso mehr allerdings auf dem Spiel steht – sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber -, desto mehr Fallstricke können bestehen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie besonders lange im Unternehmen tätig waren, besonders wichtige Kunden betreut haben, es in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten gekommen ist, Ihr Arbeitsvertrag spezielle Klauseln enthält etc. Wenn Sie befürchten, dass es zu Schwierigkeiten kommt oder Sie das Gefühl haben, die Sach- und Rechtslage nicht richtig einschätzen zu können, sollten Sie unbedingt fachlichen Rat einholen, z. B. indem Sie sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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