Die Abfindung

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in seltenen Fällen, insbesondere nicht, wenn Sie selbst die Kündigung des Arbeitsvertrages mit der Bank erklären. Will Ihr Arbeitgeber aber ohnehin Stellen abbauen, so kann er durchaus dazu bereit sein, Ihnen im Rahmen einer gütlichen Vereinbarung eine Abfindung zu zahlen. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache, zumal es von Gesetzes wegen auch keine feste Größe hierfür gibt. Es kursiert vielerorts die Auffassung, eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigungsdauer sei üblich bzw. vorgeschrieben. Diese Behauptung ist allerdings nicht richtig.

Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist im Falle der betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. Dieser Sonderfall kann aber nicht auf andere Fälle und insbesondere nicht auf Fälle übertragen werden, in denen kein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht. Eine für jeden Fall gültige „Regelabfindung“ gibt es nicht, zu berücksichtigen ist neben der Dauer des Arbeitsverhältnisses u. a. auch, wie groß der Vorteil des Unternehmers durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, z. B. weil eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss oder der Arbeitnehmer sich dazu bereit erklärt, noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Unternehmer tätig zu werden.

Wichtiger Hinweis
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Bank durch Eigenkündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und/oder auf finanzielle Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit auswirken. Dies gilt auch und insbesondere, wenn Sie eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Informieren Sie sich daher gründlich, bevor Sie sich zu einem dieser Schritte entscheiden! Informationen hierzu finden Sie auf dieser Plattform, aber auch insofern gilt, dass die hier dargestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen und eine Rechtsberatung auch nicht ersetzen können.

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