19. Dezember 2016

Tücken des Aufhebungsvertrages

Der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag

Anders als bei einer ordentlichen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis per Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgehoben werden. Aufgrund des wegfallenden gesetzlichen Kündigungsschutzes bleiben soziale Kriterien ebenso außer Acht wie bisher erbrachte Leistungen. Das Arbeitsverhältnis kann selbst bei vorliegenden besonderen Gründen (Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) unverzüglich beendet werden. Bei einem Vertrag zur Aufhebung hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht, er kommt jedoch nur bei Einwilligung des Arbeitnehmers zustande.

Formelle Voraussetzungen

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern unterschrieben sein. Mündlich vereinbarte oder per Fax beziehungsweise E-Mail versandte Verträge sind ungültig. Nicht wirksam wird der Vertrag auch bei fehlender Bedenkzeit oder wenn damit eine ordentliche Kündigung umgangen werden soll.

Eventuelle Abfindung

Obgleich kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht, bieten Arbeitgeber diese häufig beim Aufhebungsvertrag an. Seitens der Höhe wird meist die gesetzliche Abfindungsregelung bei ordentlichen Kündigungen herangezogen, an welche sich der Arbeitnehmer jedoch nicht halten muss und verhandeln kann.

Ein weiterer Verhandlungspunkt ist ein möglichst optimales Arbeitszeugnis, welches idealerweise vor Vertragsunterzeichnung angefertigt wird. Für Arbeitnehmer, die ohnehin kündigen möchten, kann die Aufhebung eine Umgehung langer Kündigungsfristen bedeuten. Allerdings müssen weitere Aspekte beachtet werden.

Der Aufhebungsvertrag bringt Nachteile beim Arbeitslosengeld mit sich

Wenn der Arbeitgeber in eine Aufhebung einwilligt, führt er seine Arbeitslosigkeit selbst herbei und riskiert damit eventuell eine Sperrzeit bei den Arbeitslosenbezügen. Einzige Ausnahme: unzumutbar lange Wartezeit bei einer ordentlichen Kündigung. Daher sollte der Vertrag die Klausel enthalten, dass sein Abschluss zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung dient.

Auf steuerliche Nachteile achten und fachlichen Rat einholen

Die beim Aufhebungsvertrag häufig gewährte Abfindung treibt das Jahreseinkommen nicht selten in eine höhere Steuerklasse, obgleich dafür ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung kommt. Prinzipiell gilt es bei einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses viele Herausforderungen zu beachten, und rechtzeitig einen Fachanwalt einzubeziehen.

Bildmaterial: ©Daniel_Ernst/Fotolia 

Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.