19. Juli 2016

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Kündigungsfristen schaffen für alle Beteiligten Klarheit

Der derzeitige Arbeitgeber muss wissen, wie lange Sie ihm nach der Kündigung noch zur Verfügung stehen. Der neue Chef will Klarheit darüber, wann Sie bei ihm anfangen können. Sollte die Kündigungsfrist nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sein, greifen die gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kündigungsfrist gilt es zudem, zahlreiche Regelungen zu beachten.

Gesetzliche Kündigungsfristen und Ausnahmen

Falls Ihr Arbeitsvertrag einen Verweis auf gesetzliche Regelungen enthält, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Die Frist beginnt zum Ende eines Kalendermonats oder alternativ in der Monatsmitte. Diese Frist gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen. In der Probezeit verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen und kann sowohl von Ihnen als auch vom Arbeitgeber ausgelöst werden. Eine weitere Ausnahme stellt die außerordentliche und fristlose Kündigung dar, hier sind von beiden Parteien keinerlei Fristen zu beachten.

Kündigt Ihnen jedoch der Arbeitgeber, richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach der Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die oben genannten Kündigungsfristen gelten für Beschäftigungszeiten zwischen sieben Monaten und zwei Jahren. Darüber hinaus verlängern sich die Fristen entsprechend der Dauer Ihrer Anstellung. Waren Sie beispielsweise 20 Jahre für denselben Betrieb tätig, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nur mit einer Frist von sieben Monaten kündigen. Seit September 2010 werden auch Betriebszugehörigkeiten vor dem 25. Lebensjahr in die Kündigungsfristen einbezogen.

Gesetzliche Sonderregelungen

Für Schwerbehinderte gelten die Mindestkündigungsfristen von vier Wochen auch dann, wenn der Tarifvertrag eigentlich eine kürzere Kündigungsfrist vorschreibt. Hat der derzeitige Arbeitgeber Insolvenz angemeldet, beträgt die Kündigungsfrist maximal drei Monate. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Insolvenzverwalter die Kündigung ausspricht oder Sie selbst. Sollte Ihre lange Beschäftigungszeit auf eine erheblich längere Kündigungsfrist hinweisen, steht Ihnen bei der insolvenzbedingten Entlassung eine Entschädigung zu.

Bildmaterial: ©sakkmesterke/Fotolia

Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Aspekte geben, die Sie bei einer durch Sie veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen sollten. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.