01. Januar 2020

Mehr als 200.000 Sparkassenkunden aus Sparverträgen gedrängt

Das Prinzip des Prämiensparens ist einfach. Der Sparer spart mit regelmäßigen Sparbeiträgen Kapital an. Er erhält dafür einen vergleichsweise niedrigen variablen Zins und ein jährliche Prämie für das "Durchhalten" der Sparleistung. Sie steigt üblicherweise im Zeitablauf an und erreicht nach längerer Zeit - oft 15 Jahren - ihren höchsten Stand. Damit wird ein Anreiz geschaffen, nicht vorzeitig auszusteigen.

Bereits über 90 Sparkassen beteiligt

Gerade das wäre vielen Sparkassen heute lieb. Denn inzwischen gibt es dank der EZB günstigere Möglichkeiten, sich zu refinanzieren. Geld von der Euro-Notenbank ist umsonst zu haben und wenn dort überschüssige Liquidität geparkt werden soll, kostet das die Institute wegen der Negativzinsen sogar etwas. Es gibt daher gute Gründe, die Verträge loszuwerden. Und immer mehr Institute machen davon Gebrauch, indem sie die Vereinbarungen einseitig kündigen - sehr zum Ärger der betroffenen Sparer.

Nach einer Untersuchung des Verbraucherportals biallo.de sollen alleine 2019 mehr als 200.000 Sparverträge sparkassenseitig gekündigt worden sein - sicher nicht das Ende der Fahnenstange. Angefangen haben die ersten Kündigungen bereits 2015. Inzwischen sind über 90 Sparkassen beteiligt, 36 davon aus Bayern, 13 aus Niedersachsen und 7 aus Nordrhein-Westfalen. Die Möglichkeiten auf Kundenseite, sich gegen eine Kündigung zu wehren, sind begrenzt. Im Mai dieses Jahr urteilte der BGH höchstrichterlich, dass Kündigungen zulässig sind, sobald die Prämienstaffel voll ausgeschöpft ist - also die höchste Prämienstufe erreicht ist.

Rechtlich zulässig, aber kundenunfreundlich

Es besteht dann kein Anspruch darauf, den Betrag unbefristet auf der höchsten Prämienstufe weiterzuführen. Gegen das Vorgehen der Sparkassen lässt sich daher rechtlich wenig einwenden. Ob es auch der Kundenbeziehung dient, steht auf einem anderen Blatt.

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