01. Juli 2016

Ist die Kündigung statthaft?

Welchen Schutz bietet das Kündigungsschutzgesetz?

Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer in erster Linie vor der willkürlichen Kündigung. Es schränkt das Recht der Arbeitgeber vor allem in größeren Unternehmen ein, irgendwelche Beschäftigte nach Gutdünken zu entlassen. Gleichzeitig gibt das Gesetz Arbeitnehmern die Möglichkeit, Arbeitsgerichte mit der Überprüfung von Kündigungen hinsichtlich deren Wirksamkeit zu betrauen.

Wer wird durch das Gesetz geschützt?

Das Gesetz zur Kündigung greift nur bei Mitarbeitern, die mindestens sechs Monate in einer Firma angestellt sind. Zudem muss der Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter dauerhaft beschäftigen, wobei Auszubildende nicht gezählt werden. Ausnahmen gelten zudem für Teilzeitbeschäftigte und für Arbeitnehmer, die bereits vor 2004 beim jetzigen Arbeitgeber tätig waren. Für Letztere gilt das Kündigungsgesetz, wenn mindestens fünf Leute vor 2004 und bei der Entlassung beschäftigt waren.

Mögliche Gründe für eine Kündigung

Wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber Ursachen nachweisen. Gründe wären:

  • Dass der betreffende Arbeitsplatz aufgrund von Outsourcing wegfällt.
  • Oder, dass eine Maschine zukünftig diese Arbeit ausführt.

Bevor jedoch ein Arbeitnehmer gekündigt wird, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass er dem Beschäftigten keinen anderen Job in seiner Firma anbieten kann und dass kein anderer Angestellter weniger schützenswert ist.

Eine personenbezogene Freistellung kommt dann in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer langfristig erkrankt ist oder seine Kenntnisse für den Job nicht mehr ausreichend sind.

Letztendlich kann auch das Verhalten des Arbeitnehmers Kündigungsgrund sein, dazu zählen Verletzungen von Vertragspflichten, permanentes Zuspätkommen und unentschuldigtes Fernbleiben.

Kündigung - was tun?

Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, kann er innerhalb von drei Wochen Widerspruchsklage einreichen. Erst danach wird die Entlassung rechtskräftig, sofern sie nicht vorher angefochten wurde. Unabhängig davon sollte der Entlassene zeitnah seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit melden.Und er sollte sich Gedanken über eine mögliche Selbstständigkeit machen.

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Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Aspekte geben, die Sie bei einer durch Sie veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen sollten. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.