12. April 2018

Beschwerden beim Banken-Ombudsmann

Die meisten Beschwerden im Zahlungsverkehr

Der Bankenverband (BdB) gab bekannt, dass im vergangenen Jahr insgesamt 5.325 Schlichtungsanträge beim Banken-Ombudsmann eingingen. 2016 waren es mit knapp 5.100 Anträgen geringfügig weniger.

Vermehrt beschweren sich Kunden über den Zahlungsverkehr, hier stiegen die Beschwerden seit 2016 von 1434 auf 1806 Vorfälle im vergangenen Jahr an. Über Beratungsfehler bei der Geldanlage beschwerten sich 2017 etwa 1.800 Personen, einen Vergleichswert aus 2016 gibt es vom BdB nicht.

Im allgemeinen Kreditgeschäft war 2017 mit 1.451 Anträgen ein Rückgang der Beschwerden zu verzeichnen, 2016 gingen beim Banken-Ombudsmann noch 2.661 Schlichtungsanträge ein. Ausschlaggebend für den hohen Vorjahreswert waren vermutlich zwei BGH-Urteile, in denen die Zulässigkeit von Entgelten bei der Kreditbearbeitung definiert wurde.

Jede zweite Beschwerde erfolgreich

Von den 5.325 Beschwerden im vergangenen Jahr wurden mehr als 1.000 aufgrund nicht erfüllter Bedingungen abgelehnt, zur vorbereitenden Sichtung kamen 4.361 Schlichtungsanträge. Warum davon nur circa 2.400 Fälle bearbeitet wurden, mag an zu wenigen Schlichtern liegen. Hier die Ergebnisse:

- 924 Beschwerden wurden zugunsten der Bank entschieden.
- 171 Verfahren mündeten im Vergleich.
- Knapp 1.300 Schlichtungsanträge gingen positiv für die Kunden aus.

Wissenswertes zum Banken-Ombudsmann

Dieses außergerichtliche Schlichtungsverfahren per Ombudsmann wurde vom Verband deutscher Banken 1992 auf freiwilliger Basis etabliert. Eine Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle erfolgte jedoch erst 2016. Alle Schlichtungen übernehmen sechs pensionierte Richter freiwillig und in Unabhängigkeit.

Die in Europa einmalige Schlichtungsfunktion gerät seit 2017 ebenso wie das gesamte deutsche Bankenwesen  in den Fokus der EU-Kommission. Deren Vorgaben greifen seit letztem Jahr in die Systematik der Datenerfassung des Bankenverbands ein. Inwieweit dadurch die Erfassung und Darstellung von Vorfällen oder Ergebnissen der Schlichtung tangiert wird, muss abgewartet werden.

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