23. Februar 2017

Steuerfahnder haben Banken im Fokus

Panama Papers - organisierte Steuerhinterziehung?

Wer sich von der Kanzlei Fonseca eine Briefkastenfirma einrichten ließ, hat rein rechtlich keine illegale Handlung begangen. Der Begriff weist zunächst nur darauf hin, dass der Besitzer seinen unternehmerischen Standort dem Rechts- und Steuersystem des mittelamerikanischen Landes unterstellt. Dies ist in Panama möglich, auch wenn das Unternehmen seine Geschäfte an anderen Standorten betreibt.

Deutsche Finanzämter erkennen hingegen keine Briefkastenfirmen an, sie orientieren sich seitens der Besteuerung am tatsächlichen Sitz der Geschäftsleitung. Da bei einer Briefkastenfirma in Panama weder Verwendungszweck noch wahre Identität des Inhabers anzugeben ist, könnten deutsche Besitzer dort leicht Gelder vor dem heimischen Finanzamt verstecken. Der Vorwurf der organisierten Steuerhinterziehung steht im Raum.

Vor allem Banken im Fokus der Steuerfahndung

In Panama hat die Kanzlei Fonseca die Ermittlungen per Verfassungsbeschwerde einstweilen beendet. Grund: Es handele sich bei den Daten um illegal beschaffte und daher nicht verwertbare Informationen. Ob die Untersuchungen weitergeführt werden, muss jetzt das oberste Gericht des Landes entscheiden.

In Deutschland ermitteln die Steuerfahnder gegen 1000, meist prominente Privatpersonen und 28 nationale Geldhäuser. Während bei 14 Instituten lediglich der Verdacht einer Zusammenarbeit mit der Kanzlei besteht, sollen 14 Banken über Fonseca an der Gründung von Offshorefirmen beteiligt gewesen sein. Den Kreditinstituten wird vorgeworfen, der Kanzlei Fonseca Privatkunden zu diesem Zweck vermittelt zu haben. Unter ihnen sollen sich viele führende deutsche Häuser befinden. Einige verständigten sich mit den Behörden auf sechsstellige Bußgelder. Das Verfahren gegen die Hamburger Privatbank Berenberg wurde von der Staatsanwaltschaft aufgrund des unhaltbaren Verdachts eingestellt.

Finanzminister Schäuble will Steuerflucht effizient bekämpfen

Die BaFin hat Unterlagen von elf Instituten angefordert, denen Verdacht zur Geldwäsche-Beihilfe vorgeworfen wird, die Bearbeitung zieht sich aber hin. Finanzminister Schäuble legte indes einen Plan zur Steuerflucht-Bekämpfung vor. Dieser sieht vor allem eine umfassendere Haftung der Geldhäuser für ihre Kundschaft vor, zudem soll das Bankgeheimnis weiter gelockert werden.

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