21. November 2016

Haftungsfreier Allroundberater

Als haftungsfreier Allroundberater auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Für ehemalige Bankberater, denen an umfassender Kundenbetreuung liegt, ist das Haftungsdach eines mit §32 KWG-Lizenz ausgestatteten Instituts eine hervorragende Möglichkeit zur Realisierung ihrer beruflichen Wünsche. Sie müssen im Vorfeld weder beträchtliche Summen aufbringen noch Kapazitäten seitens der Organisation binden. Zudem können sie sich auf umfassende Unterstützung in den Segmenten juristische Hilfestellung, Marketing, Produktprüfungen und vielem mehr verlassen. Das weitgehend selbstständige Schaffen als haftungsfreier Allroundberater findet unter dem Dach eines Sicherheit bietenden Unternehmens statt und kann zeitnah beginnen.

Tied Agent oder vertraglich gebundener Vermittler

Ein haftungsfreier Allroundberater hat Anspruch auf den größten Teil der Vergütung, die das Unternehmen mit einem Kunden abrechnet. Beim Haftungsdach verbleibt nur ein geringer Anteil. Seitens der organisatorischen Details und der Produktauswahl muss sich der so eingebundene Vermittler naturgemäß an die Vorgaben des Haftungsdach gebenden Instituts halten. In der Praxis profitiert ein haftungsfreier Allroundberater von erheblich reduziertem Risiko aufgrund, professionell durchgeführter sowie äußerst gründlicher Vorprüfung und ist keinen wirklichen Einschränkungen ausgesetzt.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil ergibt sich aus der beim Haftungsdach bereits vorhandenen Bafin-Lizenz. Der Berater ist damit von jeglicher Haftung freigestellt und kann sich zudem auf Unterstützung in Bezug auf die sich zunehmend verschärfende Dokumentationspflicht verlassen. Die Tätigkeit als Allroundberater unter dem Haftungsdach eines Instituts ist daher für die Mehrzahl aller ehemaligen Bankberater eine erstrebenswerte Lösung.

Die Alternativen

Als Fondsberater ist eine Erlaubnis nach §34f oder §34h Gewerbeordnung erforderlich, erlaubt jedoch nur ein eingeschränktes Anlageuniversum. Die Tätigkeit als Vermögensverwalter erfordert eine eigene BaFin-Lizenz und zwingt zur eigenverantwortlichen Bewältigung der Themen Kundengeschäft sowie Regulierung.

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