29. Dezember 2016

Grundsätzliches zur Kündigung

Wenn Arbeitnehmer ordentlich kündigen

Dann gilt es, die sich aus Arbeitsvertrag, Gesetz oder aktuellem Tarifvertrag ergebende Kündigungsfrist zu beachten. Ist das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis unbefristet, muss die Kündigung seitens des Arbeitnehmers nicht begründet werden. Das Teilzeitarbeitsgesetz schließt dieses Recht bei befristeten Arbeitsverträgen aus.

Wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt

In dem Fall gibt das im Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommende Kündigungsschutzgesetz vor, dass sozial zu rechtfertigende Gründe genannt werden müssen. Diese können sich aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kriterien ergeben und sind im Kündigungsschreiben detailliert anzugeben. Das Kündigungsschutzgesetz muss bei länger als sechs Monaten bestehender Beschäftigung und in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern beachtet werden.

Bei der Kündigung besonders geschützte Arbeitnehmergruppen

Vor dem Kündigungsschutzgesetz sind nicht alle Arbeitnehmer gleich, einigen lässt der Gesetzgeber außerordentlichen Schutz zukommen:

  • Aktiven Betriebsratsmitgliedern kann während der Amtszeit und ein Jahr darüber hinaus nicht gekündigt werden.
  • Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern muss die Integrationsamts-Zustimmung vorliegen.
  • Schwangere unterliegen auch nach der Entbindung besonderem Kündigungsschutz. 
  • Vor der ordentlichen Kündigung sind auch Arbeitnehmer in Elternzeit geschützt. 
  • Arbeitnehmer, die eine befristete Auszeit zur Pflege von Angehörigen nehmen, unterliegen ebenfalls besonderem Kündigungsschutz.

Wissenswertes zur ordentlichen Kündigung

Eine emotional ausgesprochene Kündigungsdrohung bleibt unwirksam, solange sie nicht in schriftlicher Form ordnungsgemäß zugestellt wird. Das Kündigungsschreiben wird idealerweise per Einschreiben verschickt oder in Anwesenheit von Zeugen übergeben.

Wer ein derartiges Schreiben erhält und sich dagegen zur Wehr setzen möchte, sollte zeitnah einen Fachanwalt konsultieren. Innerhalb kurzer Zeit nach Zugang der Kündigungsbenachrichtigung muss entschieden werden, ob dagegen geklagt werden soll oder kann. Die gleiche Frist gilt für außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem Arbeitgeber.

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Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.