29. Juli 2016

Fördermöglichkeiten einer Selbstständigkeit

Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit

Die Arbeitsagentur kann die Aufnahme einer Selbstständigkeit mit einem sogenannten Gründerzuschuss fördern; daraus lässt sich allerdings kein Rechtsanspruch ableiten. Die Agentur gewährt die Förderung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, sobald nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für weitere 150 Tage vorweisen, welcher nicht ausschließlich auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.
  • Die Tragfähigkeit der unternehmerischen Tätigkeit muss der Arbeitsagentur durch Belege von fachkundiger Stelle nachgewiesen werden.
  • Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer seine Fähigkeiten in Bezug auf Selbstständigkeit unter Beweis stellen.

KfW-Fördermöglichkeiten zum Start in die Selbstständigkeit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat Existenzgründern zahlreiche Fördermöglichkeiten zum Start in die Eigenständigkeit anzubieten. Über einen ERP-Gründerkredit erhalten natürliche Personen das Startgeld für die Unternehmensgründung, die maximale Summe beläuft sich auf 100.000 Euro.

Wer für den Unternehmensaufbau mehr Geld benötigt, kann ERP-Kapital für eine Gründung in einer Maximalhöhe von 500.000 Euro beantragen. Wichtig ist, dass hiermit ausschließlich Investitionen und nicht die laufenden Betriebskosten finanziert werden können.

Sollten noch mehr Startkapital zur Selbstständigkeit und zudem Flexibilität gewünscht sein, bietet sich der ERP-Gründerkredit mit der Bezeichnung "Universell" an. Der Kreditrahmen umfasst maximal 25 Millionen Euro bei individueller Zinsfestsetzung und dient zur Gründung oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens. ERP steht bei allen Fördermöglichkeiten für Enterprise-Resource-Planning.

Die KfW-Fördermöglichkeiten sind jeweils an bestimmte Voraussetzungen gebunden und können bei Bedarf miteinander kombiniert werden.

Förderungen über den letzten Arbeitgeber oder das BMWi

Erfolgt die Trennung im beiderseitigen Einvernehmen, kann auch der letzte Arbeitgeber die zukünftige Selbstständigkeit finanziell oder anderweitig unterstützen. Die Aussichten sind hierbei besonders groß, wenn der ehemalige Mitarbeiter kein Konkurrenzunternehmen gründen will.

Keine monetären Fördermöglichkeiten, dafür aber umfassende Starthilfen in die Selbstständigkeit per Existenzgründerportal offeriert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dort werden Informationen zu laufenden Förderprogrammen übersichtlich vorgestellt.

Bildmaterial: ©momius/Fotolia