25. Juli 2016

Ein Aufhebungsvertrag als Ausstieg

Die Kündigung ohne Aufhebungsvertrag

Natürlich kann ein Arbeitnehmer ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis jederzeit in Eigeninitiative kündigen. Allerdings muss er die gesetzlichen Kündigungsfristen, respektive Regelungen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag einhalten, zudem erlischt sein Anspruch auf eine Abfindung.

Wenn ein Arbeitgeber jedoch einem Mitarbeiter kündigt, muss ein triftiger Grund vorhanden sein. Eine betriebsbedingte Kündigung wird beispielsweise zur Abwendung von Zahlungsunfähigkeit ausgesprochen und grobe Pflichtverletzungen führen zu verhaltensbedingten Entlassungen. Bei beiden Gründen müssen geltende Kündigungsfristen berücksichtigt werden, nur bei einer außerordentlichen Kündigung entfällt diese Frist.

Beide Parteien können diese Regelungen jedoch umgehen, wenn ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Ein Aufhebungsvertrag befreit von der Einhaltung geltender Kündigungsfristen, ein in Aussicht stehender neuer Arbeitsplatz kann daher sofort eingenommen werden. Ebenso die möglicherweise angedachte Selbstständigkeit. Vor allem, wenn der Arbeitgeber diesen Vertrag angeregt hat, werden darin wahrscheinlich die Erstellung eines weiterführenden Zeugnisses sowie die Zahlung einer Abfindung vereinbart sein.

Nachteile könnten sich jedoch im Hinblick auf den Anspruch an Arbeitslosengeld ergeben:

  • Da der Aufhebungsvertrag nicht zur Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen zwingt, aber eine Abfindung in Aussicht stellt, kann die Zahlung von Arbeitslosengeld zeitweise ausgesetzt und mit der Entschädigung verrechnet werden. 
  • Zudem kann das Arbeitslosengeld für mindestens drei Monate gesperrt werden, da das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer per Unterschrift sozusagen freiwillig beendet wurde.

Anforderungen und eventueller Widerruf

Der Aufhebungsvertrag muss in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden, wobei der Inhalt nicht an eine besondere Form gebunden ist. Wichtig sind Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu Abfindungszahlungen, Resturlaub und Zeugnis. Arbeitnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass ein derartiger Vertrag keinesfalls widerrufen und nur aus speziellen Gründen wieder aufgehoben werden kann. Bei Unsicherheiten hilft eine fachkundige Beratung, beispielsweise durch Mitarbeiter der Arbeitsagentur.

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Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Aspekte geben, die Sie bei einer durch Sie veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen sollten. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.