20. August 2016

Die Abfindung nach einer Kündigung

Wann Arbeitnehmer eine Abfindung erwarten können

Die Chancen auf eine Abfindungszahlung sind besonders hoch, wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter die Kündigung aussprechen möchte, dem aus bestimmten Gründen nicht ohne Weiteres zu kündigen ist. In derartigen Fällen erleichtert die Abfindungssumme den Abschied aus der Firma und dient als Grundlage für einen neuen Start. Eine Abfindungszahlung erfolgt, wenn beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich per Aufhebungsvertrag beenden.

Ausnahme Gewohnheitsrecht

Ist die Abfindung bei einer Kündigung im Unternehmen seit Langem eine Standardprozedur und wird generell beim Ausscheiden eines Mitarbeiters gezahlt, können sich alle Beschäftigten auf dieses Gewohnheitsrecht berufen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht zudem, wenn ein Tarifvertrag, eine innerbetriebliche Vereinbarung oder ein Sozialplan Abfindungszahlungen vorsieht.

Die Höhe der Abfindung

Aufgrund nicht gegebener Vorschriften muss bei jeder Kündigung die Abfindungssumme individuell ausgehandelt werden. Kommt es über die Höhe zum Streit, wenden Arbeitsgerichte folgende Faustregel an: pro Beschäftigungsjahr 50 oder 100 Prozent des letzten Monatslohns vor Steuern.

Letztendlich entscheiden Lebensalter, Familiensituation und Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt über die Höhe der Abfindungszahlung. Manchmal orientieren sich Arbeitgeber auch an ihren Chancen bei einem Rechtsstreit, denn sie wissen, dass der Abschied bei einer Niederlage teuer werden kann.

Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung

Das Kündigungsschutzgesetz sieht unter § 1a einen Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung vor. In dem Fall kann der Arbeitnehmer mindestens mit einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr rechnen. Dazu müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In der Kündigung muss der Arbeitgeber dringende unternehmerische Erfordernisse angeben.
  • Der Beschäftigte darf nicht gegen die Entlassung klagen.
  • Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber auf beide Punkte hinweisen.

Es kann also keine Abfindung kassiert und gleichzeitig die Kündigung angefochten werden, denn der Sinn derartiger Zahlungen ist, Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden.

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Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Aspekte geben, die Sie bei einer durch Sie veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen sollten. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.