22. August 2016

Banker: Auf der Tastatur eingenickt

Banker auf der PC-Tastatur eingenickt

Der Bankangestellte war gerade bei der Erledigung einer Überweisung, als er, vom Sekundenschlaf überwältigt, auf die Taste 2 seiner Tastatur geriet. So wurde aus einem gewöhnlichen Überweisungsbetrag in Höhe von 64.20 Euro die riesige Summe von 222.222.222,22 Euro. Ihm wurde allerdings nicht gekündigt, sondern einem anderen Banker, der für die Überprüfung der Belege zuständig war. Dem fiel jedoch der Fehler nicht auf. Die Überweisung wäre wahrscheinlich durchgeführt worden, wenn ein dritter Kollege die Summe nicht rechtzeitig korrigiert hätte.

Arbeitgeber beschuldigt Banker der vorsätzlichen Täuschung

Für das Institut genügte das Vorkommnis als Beweis, dass der zur Prüfung eingeteilte Bankangestellte an besagtem Arbeitstag keine Kontrolle der Belege durchgeführt hat. Für die Bank war damit der Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung in Bezug auf die geforderten Arbeitsleistungen gegeben. Der Bankmitarbeiter erhielt eine fristlose Kündigung, gegen welche er Widerspruch einlegte. Das Verfahren zog sich über zwei Instanzen hin, erst das Hessische Landesarbeitsgericht verwarf vor Kurzem die Kündigung, weil sie zu Unrecht ausgesprochen wurde.

Banker müssen ein enormes Arbeitspensum bewältigen

Vor Gericht erklärte der gekündigte Bankangestellte, dass er seit 20 Jahren bei der gleichen Bank beschäftigt ist und täglich mit sehr umfangreicher Arbeit konfrontiert wird. Er gab an, am Tag des Vorfalls bereits mehr als 600 Belege im Sekundentakt überprüft zu haben. Die Richter konnten bei der Beweisaufnahme keine vorsätzliche Schädigung des Instituts erkennen.

Auch wenn der Banker die Kontrolle des Überweisungsträgers wirklich unterlassen habe, sei dies allenfalls als schwerer Fehler zu bewerten. Den hätte die Bank mit einer Abmahnung ahnden können, eine fristlose Aufkündigung des seit Langem bestehenden Arbeitsverhältnisses sah das Gericht jedoch als unzumutbare Härte an.

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