29. März 2018

Notwendige Schritte zur Selbstständigkeit

Kriterien, die bereits in der Planungsphase geklärt werden sollten

Die Grundlage jeder Unternehmensgründung ist eine möglichst innovative Geschäftsidee, die muss in einen Businessplan gefasst werden. Bei dessen Erstellung kann bereits die Entscheidung fallen, ob damit ein Haupt- oder Nebenerwerb, an welchem Standort angestrebt wird. Wer eine Firma gründet, kommt nicht umhin, diese anzumelden und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Beide Punkte können bereits während der Planung geklärt werden, die eigentliche Anmeldung kann bei Geschäftsaufnahme erfolgen.

Die Finanzierung

Sobald der Businessplan fertig ist, hat der Gründer bereits eine Vorstellung von seinem Kapitalbedarf. Im Idealfall ist etwas Eigenkapital vorhanden, dann neigen Banken eher zur Finanzierung neuer Unternehmen. In dieser Phase ist es sinnvoll, staatliche Fördergelder und Zuschüsse (beispielsweise von der KfW) in Betracht zu ziehen. Perfekt ist die Mischung aus Eigenkapital, Kredit und Förderung, wobei eigene Mittel zur Überbrückung der Anlaufzeit verwendet werden können oder müssen.

Die Absicherung

Steht die Finanzierung, ist der Weg zur Neugründung frei. Jetzt müssen Vorkehrungen zum Schutz der neuen Firma und des Inhabers getroffen werden. Der Gründer muss entscheiden, ob er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenkasse wechseln möchte. Expertenrat hilft hier oft, die richtige Entscheidung zu treffen. Gleiches gilt für betriebliche Versicherungen, welche empfehlenswert oder unverzichtbar sind, wird vom eigenen Anspruch sowie der gewählten Branche vorgegeben und von Fachleuten besser erkannt.

Die perfekte Unternehmensform finden

In Bezug auf die Rechtsform sollten sich Gründer für schnell zu realisierende Varianten wie beispielsweise eine GbR entscheiden. Damit wird der Gründungsprozess beschleunigt und bei Bedarf kann eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts jederzeit in eine andere Unternehmensform umgewandelt werden. Unabhängig von der gewählten Rechtsform muss jeder Firmengründer ein separates Geschäftskonto eröffnen.

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