21. September 2017

Mindestens 20.000€ Abfindung

In den Medien bereits Ende Juni veröffentlicht, mussten die Commerzbank-Pläne noch vom Betriebsrat diskutiert und abgesegnet werden. Die Arbeitnehmervertreter haben sich mittlerweile in Bezug auf Abfindungshöhe mit Deutschlands zweitgrößtem Institut geeignet. Voraussetzung zum Erhalt der Abfindung ist, dass ein Mitarbeiter einer eventuellen Entlassung zuvorkommt, indem er die Bank freiwillig verlässt. Damit sollen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Gleichwohl behält sich das Geldhaus diese Möglichkeit vor, sofern nicht genügend Angestellte aus eigenem Antrieb gehen. Bis 2020 sollen mehr als 7.000 Beschäftigte freiwillig Abschied nehmen oder freigesetzt werden.

Sie können unter Umständen auf höhere Abfindung hoffen

Pro Jahr der Beschäftigung schreibt Ihnen die Commerzbank etwa 75 Prozent eines Bruttomonatsgehalts gut. Sollten Sie für das Institut bereits 20 Jahre tätig gewesen sein, kann die Abfindung deutlich über die Mindestsumme von 20.000 Euro hinausgehen. Den Angaben mangelt es leider an Details, da sich die Commerzbank auch auf gezielte Anfrage nicht dazu äußern will. Von der Geschäftsleitung war lediglich zu erfahren, dass die im September 2016 beschlossene Umbau-Strategie "Commerzbank 4.0" mittlerweile umgesetzt wird. Zugunsten der Profitabilität müssen innerhalb der kommenden drei Jahre 7.300 Mitarbeiter, idealerweise freiwillig, den Konzern verlassen.

Auf einen neuen Arbeitsplatz zu hoffen, lohnt sich nicht

Natürlich ist auch bei der Commerzbank zu vernehmen, dass durch den digitalen Wandel für Mitarbeiter neue Chancen entstehen würden. Die bislang bekannten Zahlen sprechen jedoch eher für das Gegenteil. Im Segment Geschäftskunden sollen die Mitarbeiter um mindestens 37 Prozent der Automatisierung zum Opfer fallen, dagegen stehen gerade einmal 36 geplante neue Berater-Stellen im Investmentbanking. Dass Sie von der Commerzbank nach vollendeter Umstrukturierung weiterbeschäftigt werden, ist also sehr unwahrscheinlich. Aber die avisierte Abfindung stellt Ihnen eine überaus interessante Option in Aussicht.

Banker mit Leib und Seele entscheiden sich jetzt für die Selbstständigkeit

Sie lieben Ihre bisherige Tätigkeit und möchten zudem von zufriedenen Kunden geachtet werden? Dann sollten Sie vielleicht rechtzeitig die Abfindung in Anspruch nehmen und den Schritt in die Eigenständigkeit wagen. Vermutlich werden Sie jetzt an die damit verbundenen Schwierigkeiten denken, doch die sind weitaus weniger schlimm, als einer ungewissen Zukunft mit wahrscheinlich niedrigerem Gehalt entgegensehen zu müssen. Sie haben den Willen zur Selbstständigkeit, ein ordentliches Anfangskapital und könnten ihre eigenständige Arbeit unter dem Schutz eines Haftungsdachs beginnen.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit einmal durch den Kopf gehen, genauere Informationen dazu finden Sie beim Marktführer der NFS Netfonds Financial Service GmbH in Hamburg.

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