25. Januar 2018

Kündigung von Riesterverträgen

Interne IT-Umstellung als Begründung

Die Privatbank Donner & Reuschel legte als Signal-Iduna Tochter vor Kurzem etwa 150 Kunden die Umwandlung von Riester-Sparplänen in Riester-Versicherungspolicen nahe. Als Grund dafür gab das Geldhaus an, für die 150 Betroffenen hätte aufgrund von Umstellungen ein separates IT-System etabliert werden müssen. Der Assekuranz-Konzern Signal-Iduna sah diesen Aufwand als nicht lohnenswert an.

Gleichwohl akzeptierten 134 Riester-Sparer die Empfehlung, die anderen meldeten sich nicht fristgerecht und wurden außerordentlich gekündigt.

Klage beim Landgericht Hamburg

Die Verbraucherschützer klagen nun gegen Donner & Reuschel, weil sie die Kündigungen für ungerechtfertigt halten. Ein Umbau der internen IT-Landschaft sei keine Beeinträchtigung der Geschäftsgrundlage und daher kein Kündigungsgrund.

Donner & Reuschel rechtfertigte in einer Stellungnahme die Kündigungen mit Berufung auf Paragraf 313 des Bundesgesetzbuchs und hält die Störung der Geschäftsgrundlage für gegeben.

Seitens des Verbraucherschutzes wird jedoch argumentiert, dass das Bankhaus die Veränderung in ihrem IT-Bereich nicht hinnehmen musste, sondern selbst veranlasst hat. Möglicherweise wollte oder will das Geldhaus damit dem digitalen Wandel gerecht werden und / oder mehr Geschäfte ausschließlich online tätigen.

Vertrauen nachhaltig gestört

Sollte die Privatbank den anstehenden Prozess gewinnen, wäre das Vertrauen der Bevölkerung in die privat getätigte Altersvorsorge um ein Weiteres geschädigt. Ein Urteil zugunsten von Donner & Reuschel würde zudem andere Geldhäuser zu ähnlichen Vorgehensweisen animieren. Denn jedes Institut versucht, mit der Digitalisierung laufende Kosten zu senken, und trennt sich von nicht mehr gebrauchten Filialen und Mitarbeitern sowie unbequemen Kunden.

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